Die strafbefreiende Selbstanzeige
Die Selbstanzeige hat nur strafbefreiende Wirkung, wenn sie rechtzeitig erfolgt - vor dem Zeitpunkt, in dem die Steuerhinterziehung entdeckt wird und der Täter hiervon Kenntnis hat oder bei verständiger Würdigung der Sachlage mit der Entdeckung rechnen musste.
Zu spät ist es, wenn schon eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde oder ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung erschienen ist.
Hat die Staatsanwaltschaft bzw. die Steuerfahndung ersteinmal mit einer Durchsuchung begonnen, ist der Weg für eine strafbefreiende Selbstanzeige verbaut.
Dies bedeutet, das Personen, die im Ausland Geld angelegt haben und dort auch Kapitaleinkünfte erzielen bzw. erzielten, nicht nur mit einer erheblichehn Steuernachzahlung sondern auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen. Aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird eine Steuerhinterziehung mittlerweile auch mit erheblichen Strafen belegt.
Rechtzeitiges Handeln bei Steuervergehen
Der strafrechtlichen Verfolgung kann man nur durch eine strafbefreiende Selbstanzeige entgegentreten. Damit diese auch wirksam ist und der Betroffene von strafrechtlichen Konsequenzen verschont bleibt, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Unwirksame Selbstanzeigen können schon durch kleine Mängel entstehen.
Die Inanspruchnahme sachkundiger Hilfe kann daher nur empfohlen werden.
Straffreiheit kann laut BFH jedoch nur gewährt werden, wenn eine vollumfängliche „Rückkehr des Steuersünders zur Steuerehrlichkeit“ erfolgt.
Eine Voraussetzung für die Straffreiheit bei Selbstanzeige ist, dass eine bereits eingetretene Steuerverkürzung oder die Erlangung von steuerrechtlichen Vorteilen nur dadurch rückgängig gemacht und somit zur Straffreiheit führen kann, wenn die entsprechenden Gelder innerhalb einer angemessenen Frist zurückgezahlt werden.
Die Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits mehrere Privatpersonen bei der Erstattung einer Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt unterstützt und konnte so mithelfen, strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden.
Ihr Rechtsanwalt bei Selbstanzeige
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